Gemeinsam geht´s leichter…

Eltern und Pädagogen Hand in Hand

mit Tatkraft und Freude

im „Gorbitzer Sonnenland“

Willkommen im Elternrat!

Schneckengruppe

Mäuschengruppe

Igelgruppe

Dschungelgruppe

Koboldgruppe

Frau Röhr Herr Wannack Frau Höhnel Frau Maetzke
Stellvertreter: Frau Raab Stellvertreter: Frau Cataraga Stellvertreter: Herr Fischer

Klasse 1b

Klasse 1c

Klasse 3d

Klasse 4b

Klasse 4c

Frau Appelt Frau Schwarz Frau Matthes Frau Seidel Frau Desens
Stellvertreter: Frau Kubitz        Stellvertreter: Frau Turcanu

Die gesetzliche Grundlage für den Elternrat ist § 6 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen – SächsKitaG.

Was sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Elternrates? Wieviel Zeit nimmt die Arbeit als Mitglied in einem Elternrat ein? Was haben Sie davon, im Elternrat mitzuwirken?

Hier ein kurzer Einblick:

Die Rechte des Elternrates:

  • Abstimmungen über Schließzeiten ihrer Kindereinrichtung
  • Einblick in die Kita-Konzeption, Anregungen und Neuaufnahmen von Themen
  • Diskussion über Neuanschaffungen an Außenanlagen, Abstimmungen über Umbauten
  • Absprachen über den Kauf neuer Spielgeräte und Spielzeuge
  • Abstimmung zur Verpflegung in der Einrichtung
  • Mitbestimmungsrecht bei der Organisation und Durchführung von zusätzlichen Bildungsangeboten in der Kindereinrichtung
  • Durchführung von Bedarfsumfragen der Elternschaft zu verschiedenen Themen
  • Beratungen zur Einstellung weiterer Pädagogen, Finden von Kooperationen
  • Mitwirkung bei der Jahresplanung und der Vorbereitung und Durchführung von Festen und Feiern und sonstigen Veranstaltungen in der Kindereinrichtung

Die Pflichten des Elternrates:

  • Elternratsmitglieder müssen sich mehrmals im Jahr treffen (z.B. 1x in jedem Quartal)
  • Der Elternrat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber den Pädagogen, der Einrichtungsleitung und dem Träger der Einrichtung, in unserem Fall der „Bürgerhilfe Sachsen e.V.“
  • Der Elternrat nimmt Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegen, prüft sie und bringt sie gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Träger an
  • Sie sind auch Ansprechpartner für die Themen der Leitung und der Pädagogen der Einrichtung, z.B. bezüglich Wünsche der Elternmitarbeit zur Umsetzung der pädagogischen Aufgaben und Ziele in der Kita
  • Die Grundhaltung aller Beteiligten sollte eine konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder sein
  • Der Elternrat hat eine beratende Funktion, die Entscheidungen treffen die Einrichtungsleitung und die Geschäftsführung der „Bürgerhilfe Sachsen e.V.“

Die Mitglieder des Elternrates sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Fachkräften unserer Kindereinrichtung. Als Elternratsmitglied gewinnen Sie neue Einblicke in die Arbeitsweisen und pädagogischen Ansätze der Pädagogen und Fachkräfte, die Ihre Kinder täglich betreuen. Nutzen Sie das Mitspracherecht des Elternrates, damit sich Ihre Kinder noch wohler bei uns fühlen.

Vielleicht haben Sie Interesse und Lust ein Mitglied des Elternrates zu werden, in dem bereits schon engagierte Eltern mitwirken. Ihre Fragen richten Sie bitte an Frau Simon, Frau Gritzka-Pinkert oder Frau Vogel.

Wir, das Team der Kindereinrichtung „Gorbitzer Sonnenland“, würden uns sehr darüber freuen!